Der erste Arbeitsvertrag

Paulina Schimmelfennig - Sonntag, 30.4.2023
Chefärztin überreicht mit zwei weiteren Kolleg:innen den Arbeitsvertrag. Der erste Arbeitsvertrag im AMBOSS-Blog.

Nur noch eine Unterschrift: Bevor es im neuen Job endlich losgehen kann, muss lediglich der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden. Was gilt es zu wissen? 

Tarifverträge, „Opt-out” und Arbeitszeiten – der AMBOSS-Blog erklärt, wie ein Arbeitsvertrag aufgebaut ist und worauf Berufseinsteiger:innen achten sollten, bevor sie ihn unterschreiben.

Auf einen Blick

  1. Welche Tarifverträge gibt es?
  2. Was sind Entgeltgruppen und Gehaltsstufen?
  3. Wie werden Dienste vergütet?
  4. Wie können Arbeitszeiten aussehen?
  5. Was ist „Opt-out” ?
  6. Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Welche Tarifverträge gibt es?

Die zwei wichtigsten ärztlichen Tarifabkommen sind der Tarifvertrag der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, kurz „TV-Ärzte VKA”, und der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der Länder oder „TV-Ärzte TdL”. Ersterer regelt die Vergütung an kommunalen Krankenhäusern, letzterer betrifft die Gehälter an Universitätskliniken. Während bei privaten Kliniken in der Regel eigene Tarifverträge gelten, orientieren sich viele kirchliche Träger bei der Lohnentwicklung meist an den Tarifverträgen der kommunalen Häuser. Die Gehälter selbst sind dort meist etwas niedriger. Auf der Homepage des Marburger Bunds finden sich alle gängigen Tarifverträge.

Was sind Entgeltgruppen und Gehaltsstufen?

Ein Tarifvertrag regelt das Einkommen nach vier sogenannten Entgeltgruppen. Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es wiederum verschiedene Gehaltsstufen, die davon abhängen, wie lange die ärztliche Tätigkeit schon besteht. Das gilt unabhängig von der Fachdisziplin: Wer also während der Weiterbildung die Fachrichtung wechselt, rutscht nicht wieder in die Gehaltsstufe 1. Hier ein Beispiel für Entgeltgruppen und Gehaltsstufen an einem kommunalen Krankenhaus mit Bruttobeträgen:

Entgeltgruppe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

I Assistent:innen

4.852,02 €  5.127,08 € 5.323,50 €  5.663,98 €  6.069,96 € 6.236,95 €

II Fachärzt:innen

6.403,90 €  6.940,83 € 7.412,30 €  7.687,33 €  7.955,76 € 8.224,22 €

III Oberärzt:innen

8.021,27 € 8.492,71 € 9.167,18 €      

IV Oberärzt:innenin leitender Position

9.435,59 € 10.110,10 €        

Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA (Stand Mai 2022)

Im TV-Ärzte VKA bekommen Assistent:innen in Vollzeit im ersten Jahr monatlich 4.852,02 € brutto, im zweiten Jahr dann 5.127,08 € (Stand Mai 2022). Es handelt sich dabei um das Grundgehalt ohne Dienste und andere Zulagen. In einem privaten Haus verdient man je nach Träger. Am Beispiel einer Asklepios-Klinik beträgt das Gehalt für Assistent:innen im ersten Jahr rund 4.930,00 € brutto. An einer Uniklinik sind es 4.938,79 € brutto. Welcher Betrag letztlich übrig bleibt, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab und lässt sich mithilfe von Brutto-Netto-Rechnern im Netz ermitteln. 

Wie werden Dienste vergütet?

Die Vergütung der Dienste ist ebenfalls in den Tarifverträgen geregelt. Der Arbeitgeber kann sie entweder monetär oder mit Freizeitausgleich begleichen. Am Beispiel eines kommunalen Krankenhauses beträgt die Vergütung im ersten Assistenzarztjahr 31,26 € pro Stunde (Bereitschaftsdienstentgelt). Oft kommen noch Nacht- oder Feiertagszuschläge hinzu: So zahlen Arbeitgeber:innen an Feiertagen einen 25%igen Zuschlag auf jede Stunde des Bereitschaftsentgelts, in den Nachtstunden sind es 15%. Wer auf mehr als 96 Stunden Bereitschaftsdienst kommt, erhält ab der 97. Stunde außerdem einen weiteren Zuschlag in Höhe von 5%.

Wie können Arbeitszeiten aussehen?

Die meisten Häuser gehen bei einer Vollzeitstelle von einer 40-Stunden-Woche aus. Universitätskliniken rechnen mit 42 Stunden. In der Realität arbeiten Behandelnde in Vollzeit mehr – im Mittel über 50 Stunden 1. Als Überstunden gelten dabei alle über die Arbeitszeit und Bereitschaftsdienste hinaus geleisteten Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber kann sie mit zusätzlichem Gehalt oder innerhalb von drei Monaten mit Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgleichen. Es ist sinnvoll, Überstunden zu dokumentieren, denn nur dann können Arbeitnehmende sie auch geltend machen.

Alle Infos rund um das Thema Arbeitszeit finden sich in unserem Artikel Arbeitszeitmodelle.

ZUM BLOG-ARTIKEL

Was ist „Opt-out”?

„Opt-out” ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bedeutet aus dem Englischen übersetzt so viel wie „widersprechen” oder „ablehnen”. Überstunden und Dienste machen eine 40-Stunden-Woche in der Realität manchmal unmöglich. Mit sogenannten „Opt-out”-Vereinbarungen können Arbeitgeber die vertraglich geregelte Höchstarbeitszeit daher von 48 auf 56 Stunden pro Woche anheben. Oft ist eine Opt-out-Klausel direkt im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Wer sie ablehnt, darf juristisch keinen Nachteil erfahren. Ist die Vereinbarung bereits unterschrieben, gilt eine Widerrufsfrist von sechs Monaten. Im Klinikalltag kann die Wochenarbeitszeit die damit geregelten 56 Stunden allerdings sogar noch überschreiten. Denn ob mit oder ohne Opt-out: Es zählt stets die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten. 

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die sogenannte Entgeltumwandlung stellt eine Form der betrieblichen Altersvorsorge dar und ist häufig pauschal und verpflichtend im Arbeitsvertrag geregelt. Der Beitrag geht direkt vom Bruttoeinkommen ab und landet ohne Abzug von Steuern in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Höhe von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen berechnet sich dann am „neuen” Bruttogehalt. Neben dieser oft verpflichtenden Altersvorsorge gibt es auch die Möglichkeit, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Krankenhaus gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen.

Der Arbeitsvertrag kann etwas kompliziert und trocken sein, es lohnt sich jedoch, sich mit ihm auseinanderzusetzen. Viel Spaß beim ersten Arbeitstag!

 

Quellen

1. Marburger Bund, Gesamtauswertung MB-Monitor 2022 IQME, S.13, accessed 05.04.2023, https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2022-08/5%20-%20Gesamtauswertung%20MB-Monitor%202022%20-%20IQME_1.pdf