Pro Choice – Die Abruptio aus ärztlicher Sicht

Maria Strandt - Freitag, 29.4.2022
Pro Choice auf weiblichen Bauch geschrieben. Informationen zur Abruptio für Ärzt:innen.

Arztsuche, Stigma, Pflichtberatung: Ungewollt Schwangere müssen zahlreiche Hürden überwinden. Dr. Alicia Baier von den Doctors for Choice im Interview über die Abruptio aus ärztlicher Sicht.

Die Doctors for Choice Germany e.V. sind ein bundesweites Netzwerk aus Ärzt:innen, Medizinstudierenden und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, die sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzen. Mit ihrer Vorsitzenden Dr. Alicia Baier sprachen wir über den Versorgungsmangel, Bedürfnisse der Betroffenen, Methoden der Abruptio und beleuchteten kritisch die erste in Deutschland angemeldete Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch.

Auf einen Blick

  1. Versorgungsmangel: Zu wenig Ärzt:innen bieten eine Abruptio an
  2. Pflichtberatung und Kosten: hohe Hürden für ungewollt Schwangere
  3. Was ungewollt Schwangere von ihren Ärzt:innen brauchen
  4. Methoden der Abruptio: medikamentös oder operativ?
  5. Neue Leitlinie, alte Probleme: Wo finden Ärzt:innen Informationen zur Abruptio?
  6. Zugang zum Schwangerschaftsabbruch: eine ärztliche Aufgabe

AMBOSS-Blog: Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat §219a abgeschafft. Seit der Gesetzesänderung können Ärzt:innen öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche und deren Methoden informieren. Wird sich dadurch die Versorgungslage verbessern?

Dr. med. Alicia Baier: Wir hoffen, dass das Informationsangebot durch die Abschaffung des §219a besser wird und mehr Ärzt:innen auf ihren Webseiten informieren. Aber es gibt immer noch ein großes Stigma und manche werden sicher weiterhin Sorge haben, an den Pranger gestellt zu werden. Daher muss man abwarten, ob es tatsächlich zu einer Verbesserung kommt. Aber die Versorgungssituation? Ich glaube, darauf hat es keinen großen Einfluss. Schließlich steht der Schwangerschaftsabbruch immer noch im Strafgesetzbuch und ist zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, dann aber immer noch rechtswidrig.

Versorgungsmangel: Zu wenig Ärzt:innen bieten eine Abruptio an

AMBOSS: Wie sieht die Versorgung denn aktuell aus? Warum müssen wir uns weiterhin über dieses Thema unterhalten? 

Baier: Für die Betroffenen sind mehrere Hürden zu überwinden: Sie müssen eine Pflichtberatung wahrnehmen, selbst wenn sie schon klar entschieden sind. Danach müssen sie eine dreitägige Wartezeit einhalten, die den Eingriff noch weiter verzögert. Sie müssen den Eingriff selber bezahlen; er ist keine Krankenkassenleistung. Lediglich Niedrigverdienende können eine Kostenübernahme erhalten, was mit weiteren bürokratischen Schritten verbunden ist. 

Vor allem jedoch hat die Anzahl der Ärzt:innen, die einen Schangerschaftsabbruch durchführen, in den letzten 20 Jahren immer mehr abgenommen. Eigentlich könnten alle Frauenärzt:innen diesen Eingriff durchführen – zumindest medikamentös –, aber neun von zehn bieten ihn nicht an. Dabei gehört die Abruptio genauso wie Verhütung zur medizinischen Grundversorgung. Das führt in vielen Regionen Deutschlands zu einem akuten Versorgungsnotstand. 

AMBOSS: Was bedeutet das für die Betroffenen und den Ablauf ihres Schwangerschaftsabbruchs?

Baier: Dass es schwer ist, Ärzt:innen zu finden, die den Eingriff vornehmen. Oft geht eine verzweifelte Suche mit viel Telefoniererei einher. Ungewollt Schwangere müssen lange Fahrtwege zurücklegen. Häufig sind mehrere Besuche notwendig. Die meisten Betroffenen haben bereits ein oder mehrere Kinder und müssen die Kinderbetreuung organisieren. All das verzögert den Eingriff unnötig – zum Teil um mehrere Wochen. Und wir haben Zeitdruck: Zum einen weil der Eingriff nach der Beratungsregelung, nach der über 96 Prozent der Abbrüche in Deutschland stattfinden, nur bis zur 14. Woche erlaubt ist. Zum anderen ist jeder weitere Tag mit einer ungewollten Schwangerschaft psychisch und physisch extrem belastend. Der Embryo wächst im eigenen Körper weiter und man hat die Symptome einer Schwangerschaft. Der Eingriff ist außerdem in Hinblick auf die körperlichen Risiken am sichersten, je früher er erfolgt. 

Mehr Informationen, welche Indikationen und Fristen es bei der Abruption zu beachten gilt, bietet das AMBOSS-Kapitel Schwangerschaftsabbruch.  

ZUM AMBOSS-KAPITEL

Pflichtberatung und Kosten: hohe Hürden für ungewollt Schwangere

AMBOSS: Im Rahmen des Forschungsprojekts MeGySa (Medizinstudierende und Gynäkolog*innen zum Schwangerschaftsabbruch) hast du herausgefunden, dass viele Mediziner:innen die Pflichtberatung positiv bewerten. Empfinden die Betroffenen dieses Vorgehen auch als hilfreich? 

Baier: Ungefähr 70 Prozent gehen bereits völlig entschieden in das Beratungsgespräch. Sie empfinden das Prozedere zum Teil als bevormundend. Viele fühlen sich unter Druck gesetzt, bestimmte Argumente vorzubringen, damit sie den Beratungsschein bekommen. Laut pro familia, der größten Beratungsorganisation, widerspricht eine Beratungspflicht an dieser Stelle einer offenen Beratungssituation. Viele Betroffene wollen ihre Entscheidung lieber im privaten Umkreis mit Freund:innen und Partner:innen besprechen. Ihnen ist es teilweise unangenehm, einer fremden Beraterin davon erzählen zu müssen. Gerade weil Schwangerschaftsabbrüche so tabuisiert sind, wollen andere wiederum gerade gerne mit einer Person sprechen, die keinen Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld hat. Das ist individuell unterschiedlich. Daher sollte es auch ein Beratungsangebot geben, aber dieser Zwang ist nicht hilfreich.

AMBOSS: Das heißt, ein Beratungsangebot würdest du durchaus befürworten, eine Beratungspflicht hingegen ablehnen?

Baier: Auf jeden Fall sollten gerade diejenigen, die ambivalent sind, ein Beratungsangebot erhalten. Dazu gehören, falls notwendig, auch mehrere Beratungsmöglichkeiten vor einer Abruptio und eine Betreuung danach. Die Mediziner:innen, die ich interviewt habe, hatten vor allem die Sorge, dass eine Abruptio zu schweren physischen und psychischen Folgen führt. Sie dachten, Abbrüche würden Traumatisierungen, Reue, spätere Fehlgeburten, Frühgeburten und Infertilität auslösen, und fanden, dass man die betroffene Frau im Rahmen einer Beratung davor warnen müsse. Das ist interessant, weil da viel Unwissen mitschwingt. Genau diese Befürchtungen können wir widerlegen. Wir wissen, dass die Abruptio sehr sicher ist – vor allem wenn man sie mit der Alternative vergleicht, nämlich die Schwangerschaft fortzuführen und eine Geburt zu durchleben. Dabei ist die Morbidität und Mortalität deutlich höher als bei einer frühen Abruptio, bei der die Komplikationsrate unter einem Prozent liegt.

AMBOSS: Auch schwere psychische Folgen sind zumindest bei psychisch gesunden Frauen selten. In einer Studie2 gaben 99 Prozent der Befragten nach fünf Jahren an, die Entscheidung zur Abruptio sei richtig gewesen. 

Wie geht es nach der Beratung weiter? Ein Schwangerschaftsabbruch kostet mehrere hundert Euro und die Schwangeren müssen ihn selbst bezahlen. Nur wer weniger als 1.258 Euro netto verdient, kann eine Kostenübernahme beantragen. Diese muss bereits vor der Abruptio genehmigt sein, oder?

Baier: Das ist richtig. Die Krankenkassen vermitteln die Bezahlung über einen sozialen Topf des jeweiligen Bundeslandes. In Corona-Zeiten waren viele Krankenkassen nicht erreichbar und stellten auch keine Online-Formulare zur Verfügung. Betroffene haben den Abbruch daher oft selbst bezahlt oder der Eingriff hat sich um mehrere Wochen verschoben. Ein Problem daran: Eine medikamentöse Abruptio ist nur bis zur neunten Woche möglich – es bestand die Gefahr, aus der Frist zu fallen und nur noch Zugang zu einer Methode zu haben, die sie eigentlich gar nicht wollten. 

Was ungewollt Schwangere von ihren Ärzt:innen brauchen

AMBOSS: Was benötigen Betroffene von ihren behandelnden Ärzt:innen? Welchen Umgang wünschen sie sich? 

Baier: Aus meiner Erfahrung wünschen sich die betroffenen Patientinnen kompetente Ärzt:innen, die über den Ablauf sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden Bescheid wissen. Sie wollen, dass Behandelnde einfühlsam und wertfrei mit ihnen umgehen, ihre Entscheidung nicht infrage stellen oder Schuldgefühle vermitteln, sondern professionell arbeiten. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ärzt:innen bei der Feststellung einer Schwangerschaft nicht sofort gratulieren, sondern erstmal fragen, ob das eine gute oder schlechte Nachricht ist. Auch sollten sie der Schwangeren nicht ungefragt das Ultraschallbild der Schwangerschaft zeigen, sondern ansprechen, ob sie es sehen will. Mediziner:innen sollten außerdem mit Ambivalenz in der Entscheidungsfindung empathisch umgehen können. Da sind Patientinnen sehr unterschiedlich: Für viele ist es eine klare Entscheidung für etwas – für die bereits vorhandenen Kinder, für die eigene Ausbildung – aber manchmal kann trotzdem Traurigkeit darüber mitschwingen, dass ein bestimmter Lebensweg nicht gegangen wird. Außerdem wünschen sich die meisten, dass sie zu ihrer vertrauten gynäkologischen Praxis gehen und dort den Eingriff durchführen lassen können. Sie finden es unangenehm, erst eine fremde Person suchen zu müssen und sich dieser dann anzuvertrauen.

AMBOSS: Zumal mit hoher Wahrscheinlichkeit bei beiden Behandelnden – der eigenen gynäkologischen Fachperson und der, die die Abruptio durchführt – jeweils ein Ultraschall gemacht wird. Dies ist für viele Patientinnen unangenehm: Unter anderem schafft das Bild eine Verbindung mit dem Embryo, die viele Betroffene nicht wollen. Wann ist denn aus deiner Sicht ein Ultraschall zwingend notwendig? Im Kontext der Corona-Pandemie gab es ja beispielsweise in Großbritannien ein großes telemedizinisches Projekt: Dort wurden Abbrüche teilweise auch ohne vorherigen Ultraschall durchgeführt. 

Baier: Das ist eine sehr spannende Studie mit circa 30.000 teilnehmenden Frauen.1 Bei 60 Prozent fand die Abruptio ohne vorherigen Ultraschall statt. Zu vermehrten Komplikationen kam es dabei nicht. Im Vorfeld fragte ein Screening ab, wie sicher die angegebene Schwangerschaftswoche ist. War die letzte Regelblutung wirklich eine richtige Regelblutung? Setzte die Menstruation zuvor regelmäßig ein? Bei Zweifeln sollte ein Ultraschall erfolgen. Auch Risikofaktoren für eine – bei diesen Kohorten extrem seltene – extrauterine Gravidität (EUG) beinhaltete das Screening: Liegt eine Spirale? Gab es schon mal eine EUG oder bestehen einseitige Schmerzen? Auch im Ultraschall kann eine EUG nicht immer sicher ausgeschlossen werden. Daher bringt es mehr, die Patientin über entsprechende Beschwerden wie einseitige Schmerzen aufzuklären. In Deutschland sind wir allerdings noch lange nicht so weit, auf den Ultraschall zu verzichten. Wir müssen hierzulande auch noch die Blutgruppe bestimmen und eine Rhesus-Prophylaxe durchführen, obwohl die WHO das nicht mehr empfiehlt. 

Welche Symptome auf eine EUG hinweisen und welche Diagnostik und Therapie sie erfordert, beschreibt das AMBOSS-Kapitel Extrauteringravidität.

ZUM AMBOSS-KAPITEL

Methoden der Abruptio: medikamentös oder operativ?

AMBOSS: Für die Abruptio stehen zwei Möglichkeiten zu Verfügung: die medikamentöse und die operative Abruptio mittels Vakuumaspiration. Für eine medikamentöse Abruptio benötigt man zwei Medikamente: den Progesteronantagonisten Mifepriston gefolgt von einem Prostaglandin, meist Misoprostol. Bis einschließlich zur 9. Schwangerschaftswoche sind beide Methoden möglich, von der 10. bis zur 14. Woche ist die chirurgische Abruptio Mittel der Wahl. Bei der Entscheidung für eine Methode wählen Betroffene, ob sie entweder einen sehr schnellen Eingriff haben wollen oder den Abbruch bewusst miterleben, ist das richtig?

 

Baier: Genau. Eigentlich gibt es auch die chirurgische Methode in Lokalanästhesie. Dabei sind die Patientinnen auch wach, die Prozedur geht allerdings sehr schnell und die Schwangerschaft ist anschließend sicher beendet. In England beispielsweise wird sehr viel mehr mit lokaler Betäubung gearbeitet. In Deutschland bieten das leider nur wenige Zentren an. Die Versorgung wird auch dadurch erschwert, dass einige Ärzt:innen ihre eigenen Fristen setzen und zum Beispiel nur bis zur 10. statt bis zur 14. Woche nach der letzten Regelblutung Abbrüche durchführen. Dadurch ist es gerade für Abbrüche zwischen der 10. und 14. Woche noch schwieriger, jemanden zu finden, der den Eingriff durchführt.

AMBOSS: Auch medikamentöse Abbrüche sind in Deutschland nicht so weit verbreitet wie in vielen Nachbarländern. Woran liegt das?

Baier: Diese Zahl steigt immerhin: In den letzten Jahren konnten ungefähr 30 Prozent der Abbrüche medikamentös durchgeführt werden. Aber es könnten sehr viel mehr sein: In anderen europäischen Ländern sind es zum Teil 80 Prozent. Jedes Jahr gibt es ungefähr 20.000 Patientinnen in Deutschland, die eigentlich einen medikamentösen Abbruch bevorzugen würden, aber nur ein chirurgisches Angebot finden. Häufig fehlt das Wissen darüber, da in der Aus- und Weiterbildung die medikamentöse Abruptio nicht thematisiert wird. Wenn überhaupt, lernt man am ehesten den chirurgischen Abbruch. Das führt dazu, dass sogar Fachärzt:innen aufgrund falscher Informationen von der medikamentösen Methode abraten. Außerdem gibt es viele Hürden: Die Medikamente müssen über einen Sondervertriebsweg bestellt werden. In der Produktinformation von Mifepriston, dem ersten der beiden notwendigen Medikamente, steht, dass Behandelnde die Nachsorge gewährleisten müssen. Viele verstehen darunter, dass sie einen ambulanten OP-Saal brauchen, um gegebenenfalls eine Blutung behandeln zu können. Aber das stimmt nicht. Eigentlich ist damit gemeint, eine Nachuntersuchung, also einen Ultraschall zu machen und – falls notwendig – an ein Krankenhaus zu überweisen. So macht man es sonst ja auch. Ich glaube der größte Grund, warum die medikamentöse Abruptio so selten durchgeführt wird, ist jedoch das Stigma und die Tabuisierung. Im Grunde könnten alle niedergelassenen Gynäkolog:innen den Eingriff anbieten; aber viele haben Sorge, dass sie sich unter Kolleg:innen einen schlechten Ruf einhandeln könnten, dass Abtreibungsgegner:innen vor der Tür stehen, dass sie Anfeindungen ausgesetzt sind oder auf Webseiten der Abtreibungsgegner:innen auftauchen.

AMBOSS: Können sich Ärzt:innen überhaupt vor Abtreibungsgegner:innen schützen?

Baier: In manchen Städten gibt es Erlasse, dass Abtreibungsgegner:innen zu den Praxen einen bestimmten Abstand halten müssen. Es gibt allerdings noch keine bundesweite Regelung, sondern hängt von der jeweiligen Stadt ab. Die neue Bundesregierung listet in ihrem Koalitionsvertrag aber auf, dass sie gesetzliche Maßnahmen gegen diese sogenannte “Gehsteigbelästigung” erlassen will.

AMBOSS: Ärzt:innen, die eine Abruptio anbieten, bekommen also derzeit wenig Rückendeckung seitens der Politik. 

Baier: Ja, genau. In der Summe ist es schlicht sehr viel einfacher, es nicht anzubieten. Wenn ich es in der Aus- und Weiterbildung nie als Teil meines Fachs kennengelernt habe, brauche ich extrem viel intrinsische Motivation, um mich später in der Niederlassung damit auseinandersetzen. Wobei man auch sagen muss: Pille, Spirale und Krebsvorsorge lerne ich ebenfalls nicht in der Weiterbildung, muss ich mir aber aneignen, weil es eingefordert wird. Es ist völlig klar, dass ich das als Gynäkolog:in können muss. Daher kümmere ich mich darum, dass ich das lerne. Aber beim Schwangerschaftsabbruch ist es sehr einfach, das nicht zu tun, weil es das Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen gibt, was sonst in der Medizin nicht üblich ist. 

Neue Leitlinie, alte Probleme: Wo finden Ärzt:innen Informationen zur Abruptio?

AMBOSS: Kommen wir nochmal zum Eingriff selbst zurück. Da es in Deutschland derzeit noch keine Leitlinie gibt, fehlen auch klare Vorgaben zu den Dosierungsschemata bei der medikamentösen Abruptio. 2023 soll eine Leitlinie erscheinen. Gibt es bis dahin internationale Empfehlungen und Richtlinien, an denen ich mich orientieren kann? Wie sieht es mit der Evidenz- und Studienlage aus?

Baier: Gerade die Dosierungsangaben sind zum Teil leider recht chaotisch und werden auch unterschiedlich gehandhabt. An sich gibt es dazu ausreichend Forschung und international auch klare Empfehlungen, zum Beispiel im Safe Abortion Handbook der WHO3 oder vom Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG)4. In Deutschland fehlt hier bisher einfach eine Leitlinie. Beim ersten Medikament, Mifepriston, besteht außerdem hierzulande nur eine Zulassung für das 600-mg-Präparat, obwohl laut WHO 200 mg ausreichen. Das zweite Medikament, Misoprostol, ist nur oral zugelassen. Oral verabreicht hat Misoprostol aber mehr Nebenwirkungen und das Wirkmaximum setzt später ein. Daher empfiehlt die WHO eigentlich die bukkale oder vaginale Applikation. Dass der Umgang mit Dosierungen in der Praxis so verschieden ist, liegt meiner Meinung nach daran, dass es so wenige Fortbildungen zu dem Thema gibt und die Kolleg:innen mit ihren Schemata recht alleine dastehen. Das gilt vor allem, wenn sie die einzigen in einem weiten Umkreis sind, die Abbrüche durchführen. Vielen fehlt der Austausch, um ihre Therapieschemata zu reevaluieren.

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AMBOSS: Im Medizinstudium kommt die Abruptio kaum vor und in der Weiterbildungsordnung für Gynäkologie ist das Thema auch nicht enthalten. Wo können Ärzt:innen denn Fortbildungen zu diesem Thema finden?  

Baier: Student:innen können sich informieren, wie das Thema im eigenen Lehrplan vorkommt und sich gegebenenfalls einer Hochschulgruppe der Medical Students for Choice anschließen. Diese Gruppen übernehmen auch Lehre für ihre Kommiliton:innen. In der Weiterbildung muss ich als Assistenzärztin in der Gynäkologie auf jeden Fall darauf achten, dass ich in ein Haus gehe, in dem Abbrüche durchgeführt werden. Für Fach- und Assistenzärzt:innen bieten wir bei Doctors for Choice vier kostenlose CME-Kurse an – drei zum medikamentösen Abbruch und einen zur operativen Abruptio. Manche unserer Mitglieder führen auch Live- oder Online-Fortbildungen für diejenigen durch, die das in ihrer Praxis etablieren wollen. 

Zugang zum Schwangerschaftsabbruch: eine ärztliche Aufgabe

AMBOSS: Betrifft dieses Thema eigentlich nur die Gynäkologie? Können auch Vertreter:innen anderer Fachrichtungen eine Abruptio anbieten?

Baier: Ja, es gibt auch Allgemeinmediziner:innen, die Abbrüche durchführen – Kristina Hänel ist ein bekanntes Beispiel. Gerade die medikamentöse Abruptio können sie erlernen und anbieten. Bei der derzeitigen Leitlinienerstellung zum Schwangerschaftsabbruch ist auch die Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) involviert. In anderen Ländern ist das übrigens total üblich. In den Niederlanden machen überwiegend Allgemeinärzt:innen den Eingriff. Auch nicht-ärztliche Disziplinen wie Hebammen können das Prozedere erlernen. In Frankreich führen Hebammen chirurgische und medikamentöse Abbrüche durch. Die WHO empfiehlt übrigens einen solchen Task Shift, um dem Versorgungsmangel entgegenzuwirken.

 AMBOSS: Welche Haltung würdest du dir von Seiten der Ärzteschaft zum Schwangerschaftsabbruch wünschen?

Baier: Ich glaube, in der Gynäkologie muss einfach klar sein: Das gehört zu unserem Fach. Man muss sich vorher überlegen: Möchte ich dieses Fach mit all seinen Bereichen machen oder möchte ich lieber in ein anderes Fach gehen? Aber da sind wir noch lange nicht. Beispielsweise gab es einen guten Vorschlag in Baden-Württemberg: Universitätskliniken sollten verpflichtend Einstellungskriterien einführen, damit zumindest einige Teammitglieder Abbrüche durchführen können. Das sollte zumindest eine Grundversorgung in dieser Region sicherstellen. Die DGGG hat diesen Vorstoß scharf abgelehnt, mit der Begründung, man könne niemanden dazu zwingen, eine Abruptio durchzuführen. Dabei sind das in der Medizin ganz normale Mechanismen. Wenn ein Fachbereich fehlt, setzt man einen Anreiz und schreibt bestimmte Bewerbungen aus, zum Beispiel: Wir brauchen jetzt jemanden, der Herzkatheter macht. Aber hier ist es einfach immer noch ein sehr wunder Punkt.

Darum wünsche ich mir, dass Abbrüche irgendwann einfach als Teil der Medizin und der Gynäkologie angesehen werden. Fest steht: Die Entscheidungsfindung zu einem Schwangerschaftsabbruch ist manchmal schwer und von Ambivalenz begleitet. Aber alles was daran schwierig ist, findet vor dem Eingriff statt. Irgendwann ist diese Entscheidung getroffen – und dann muss es eine möglichst sichere medizinische Behandlung geben. Im Strafgesetzbuch steht, dass eine Ärztin oder ein Arzt den Eingriff durchführen muss. Das heißt, wir können es nicht delegieren. Deswegen muss die Berufsgruppe der Ärzt:innen sich auch verantwortlich dafür fühlen, eine Versorgung sicherzustellen. Im Moment leisten wir das nicht und das finde ich äußerst problematisch. Die Patient:innen sind von uns abhängig. Wir sind in der privilegierten Situation, unseren Beruf frei gewählt zu haben. Gleichzeitig nehmen wir eine bestimmte Verantwortung nicht wahr und lehnen eine medizinische Behandlung ab. Und das, finde ich, sollte doch kritischer gesehen werden.  

AMBOSS: Gibt es eine gesamtgesellschaftliche Haltung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche, die du dir wünschen würdest? 

Baier: Ich würde mir wünschen, dass wir anerkennen, dass Abbrüche zu unserem Leben dazugehören. Weil kein Verhütungsmittel hundertprozentig schützt, wird es immer ungewollte Schwangerschaften und eben auch Abbrüche geben. Wir müssen einen Umgang damit finden, der möglichst angenehm und stigmatisierungsfrei für die Betroffenen ist. Und ich wünsche mir, dass sie verständnisvolle und professionelle Ärzt:innen antreffen.

Dr. med. Alicia Baier ist Mitgründerin und Vorsitzende der Doctors for Choice Germany e.V. , die auf ihrer Website auch Online-Fortbildungen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbieten. Bereits im Studium gründete sie die Medical Students for Choice Berlin und setzte sich für eine Verbesserung der Lehre zum Schwangerschaftsabbruch ein. 

 

Habt ihr Erfahrungen rund um den Schwangerschaftsabbruch gemacht? Auf unserem Blog könnt ihr mitteilen, was euch bewegt. Schreibt uns eine E-Mail über eure Erlebnisse an news-redaktion@amboss.com und wir werden eine Auswahl der Texte veröffentlichen. Auf Wunsch behandeln wir Zuschriften selbstverständlich anonym!

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Nicht nur beim Schwangerschaftsabbruch werden Frauen in der Medizin benachteiligt. Was für eine geschlechtergerechte Forschung, Diagnostik und Therapie notwendig ist und warum es bei der Gendermedizin nicht nur um Frauen geht, behandelt der AMBOSS-Podcast Gendermedizin: Ein Einstieg.

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Quellen

1. Aiken A, Lohr PA, Lord J, Ghosh N, Starling J. Effectiveness, safety and acceptability of no-test medical abortion (termination of pregnancy) provided via telemedicine: a national cohort study. BJOG. 2021;128(9):1464-1474. doi:10.1111/1471-0528.16668

2. Rocca CH, Samari G, Foster DG, Gould H, Kimport K. Emotions and decision rightness over five years following an abortion: An examination of decision difficulty and abortion stigma. Soc Sci Med. 2020;248:112704. doi:10.1016/j.socscimed.2019.112704

3. World Health Organization. (‎2014)‎. Clinical practice handbook for safe abortion. World Health Organization. https://apps.who.int/iris/handle/10665/97415

4. Prof. Anna Glasier et. al: The Care of Women Requesting Induced Abortion. Royal College of Obstetricians and Gynaecologists. (2011) https://www.rcog.org.uk/guidance/browse-all-guidance/other-guidelines-and-reports/the-care-of-women-requesting-induced-abortion-evidence-based-clinical-guideline-no-7/